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   OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04   

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https://dejure.org/2004,28072
OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04 (https://dejure.org/2004,28072)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.10.2004 - 8 W 280/04 (https://dejure.org/2004,28072)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 8 W 280/04 (https://dejure.org/2004,28072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 146 Abs. 1 KostO; § 147 Abs. 2 KostO
    Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar; Entstehung einer Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar; Entstehung einer Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr

Papierfundstellen

  • RNotZ 2005, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 29.09.2004 - 8 W 294/04

    Voraussetzungen einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO (Kostenordnung);

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04
    Voraussetzung sei allerdings, dass die Tätigkeit des Notars über die bloße Entgegennahme von Bestätigungen hinausgehe und eine hinreichend eigenverantwortliche Tätigkeit darstelle." Der Senat hat zudem mit Beschluss vom 29. September 2004 - 8 W 294/04 - entschieden, dass die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Prüfung der Umschreibungsreife hinter einer anfallenden Hebegebühr nach § 149 Abs. 1 KostO zurücktritt.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 10 W 82/01

    Notargebühren für Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04
    So hatte das OLG Düsseldorf ( JurBüro 2002, 45 mit abl. Anm. von H. Schmidt) noch in folgendem Fall die Gebühr nach § 146 KostO für angemessen angesehen: Der Notar beurkundete den Verkauf einer Eigentumswohnung im Wert von 1 Mio. DM.
  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 4110/98

    Vorweggenommene Erbfolge: Versorgungs-/Unterhaltsleistung

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04
    Das FG hat der dagegen erhobenen Klage teilweise stattgegeben ( EFG 2002, 255 ).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04
    Steuerrecht - Ablösung eines in einem Übertragungsvertrag vorbehaltenen Nießbrauchs durch Versorgungsrente (BFH, Urteil vom 16.6. 2004 - X R 50/01) EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a 1. Wird ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des ÜberII.
  • OLG Celle, 10.08.2004 - 8 W 249/04

    Einholung der Löschungsbewilligungen für Grundpfandrechte und deren

    Auszug aus OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04
    Im Ausgangspunkt hat dazu der Senat bereits im Beschluss vom 10. August 2004 (8 W 249/04) ausgeführt: "Zwar entsprach es bisheriger Rechtsprechung des Senats, dass die Einholung von Löschungsbewilligungen zum Vollzug einer Grundstücksveräußerung zählt und durch die Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO erfasst wird, so dass daneben keine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO eingreifen kann (Beschlüsse des Senats Nds. Rpfl. 1987, 184; Nds. Rpfl. 1991, 29; Nds. Rpfl. 1992, 216; so auch Rohs/Wedewer, § 146 KostO Rn. 27; a. A. etwa Korintenberg, 15. Aufl., § 146 KostO Rn. 30; Bengel/Tiedtke, DNotZ 2004, 258, 278 f.).
  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der

    Es sieht sich hieran aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2004 (RNotZ 2005, 62 ff.) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Hiervon abgegrenzt werden insbesondere Handlungen, die der Erfüllung der schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beteiligten dienen (so OLG Celle RNotZ 2005, 62, 63; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 146 Rdn. 4b ff. und 27; Groth, DNotZ 1988, 197, 198 f.; Klein, MittRhNotK 1984, 113, 114; vgl. auch OLG Oldenburg DNotZ 1994, 706); teilweise werden auch Tätigkeiten ausgeklammert, die zur Herbeiführung der Wirksamkeit des Geschäfts erforderlich sind (so Lappe, DNotZ 1990, 326, 327).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - 10 W 36/06

    Vorlage an den BGH zur Auslegung von § 146 Abs. 1 KostO zum Tatbestandsmerkmal

    Das OLG Celle folgt dagegen im Beschluss vom 18.10.2004 - 8 W 280/04 (RNotZ 2005, 62 ff) der überwiegend im Schrifttum vertretenen engeren Auffassung des Vollzugsbegriffs in § 146 KostO (vgl. Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., 146 Rn. 30 mwN).
  • LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09

    Betreuungsgebühr für die Beachtung von Treuhandauflagen

    Zum Begriff des "Vollzugs" i. S. d. § 146 Abs. 1 KostO Die vom Herrn Präsidenten des LG in seiner Stellungnahme vom 21.10.2008 zur Begründung (dafür, dass die Beanstandung eben nicht mit der Begründung erfolgt, die Tätigkeit sei bereits von der Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 1 KostO erfasst) herangezogene Entscheidung des RNotZ 2010, Heft 5 OLG Celle vom 18.10.2004 ( JurBüro 2005, 154 ), in der ausgeführt wurde, dass sich der Begriff des Vollzuges auf die Durchführung des dinglichen Erfüllungsgeschäfts und daher nur auf die auf die Eintragung in das Grundbuch gerichteten Tätigkeiten des Notars beziehe, stellt zumindest keine gesicherte Rechtsprechung dar.
  • OLG Celle, 17.03.2005 - 8 W 118/04

    Auflassungsreife; Betreuungsgebühr; Eigentumsumschreibung;

    Zu dieser Frage hat sich der Senat bereits mehrfach geäußert, darunter in den Beschlüssen vom 18. Oktober 2004 - 8 W 280/04 - und vom 10. August 2004 - 8 W 249/04 - (OLG Report 2004, 569).
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